Amtsgerichts Starnberg 2012
Dieses verurteilte eine 44-jährige Besitzerin von 3 Pferden wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 150.- € (27.000.- €)
Die Pferde kamen in der Regel nur einmal am Tag für etwa 1 Stunde zum Reiten aus der Box. Obwohl die Möglichkeit bestand, lehnte die Besitzerin jeden Freilauf ihrer Pferde über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren ab. Diese dauerhafte Haltung in Einzelboxen ohne Möglichkeit zum Freilauf und Sozialkontakten ist ganz und gar nicht artgerecht und verstößt damit gegen das Tierschutzgesetz, urteilte das Gericht.
Ferner soll die Angeklagte fast ständig die Rollkur-Hyperflexion angewendet haben. Bei allen drei Tieren diagnostizierten Tierärzte schmerzhafte Muskelverspannungen im Nacken-, Hals- und Rückenbereich, bei zweien stellten sie zudem fest, dass die Genickschleimbeutel vergrößert und entzündet waren. Das Einrollen grenzt das Sichtfeld des Pferdes stark ein, wodurch gerade ein Fluchttier verunsichert wird, zudem wird die Atmung behindert, monierte das Gericht.
Darüber hinaus soll die Angeklagte den Pferden förmlich die Sporen in den Bauch gerammt haben. Zwei ihrer Tiere hatten über einen längeren Zeitraum deshalb immer wieder offene Wunden, stellte das Gericht fest.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Anwalt und Staatsanwaltschaft Berufung angekündigt haben. Der StA ging das Urteil nicht weit genug, da Sie auch ein Tierhaltungsverbot für vier Jahre gefordert hatte.
Kommentar:
Es ist bedauerlich, dass bei diesen Menschen der Partner Pferd nicht existent ist und sie selbst nicht in der Lage sind solche gravierende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu erkennen und zu unterlassen. Für solche Menschen stehen Leistung und der irgendwie erzwungene Erfolg, die Wirtschaftlichkeit und das Nachahmen falscher Vorbilder, von denen gibt es in Deutschland zur Genüge, im Vordergrund. Von artgerechter Pferdehaltung und ihren Vorteilen haben Sie in der Regel keine Ahnung.
Ich hoffe das Landgericht München wird dieses Urteil bestätigen ggf. auch noch ein Tierhaltungsverbot verhängen.
Wir benötigen in Deutschland in der Pferdehaltung dringend tierschutzgerechte Grundsatzurteile, damit auch ein Umdenken bei der Vielzahl von unbelehrbaren Reitstallbesitzern und deren Haltungsangeboten erzwungen wird.